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Geeksisters vor Gericht wegen Abmahnung durch HGM

Einige Mitarbeiter von getDigital betreiben ja - mehr oder weniger aus Spaß - nebenbei ein Blog, für den wir von getDigital die Infrastruktur (Webserver und so) stellen und auch rechtliche Unterstützung leisten. Eines dieser Blogs ist Geeksisters, auf dem wir versuchen, geekige Themen aus weiblicher Perspektive darzustellen. Vor ein paar Monaten wurden die Geeksisters nun abgemahnt: Ganz kurz zusammengefasst geht es dabei um ein Foto eines Kuchens in Form einer Schlange, den eine englische Bäckerin im August 2012 gebacken, fotographiert und auf ihrer Facebook Seite veröffentlicht hat. Das Foto wurde viral und von sehr vielen Blogs verbreitet, unter anderem von Geeksisters. Am Anfang hat sich die Bäckerin auch noch über die Aufmerksamkeit gefreut, aber einige Monate später kam es dann zu einer Abmahnung durch die deutsche Firma HGM, die zumindest behauptet, die Rechte an dem Bild gekauft zu haben. HGM hat nicht nur Geeksisters abgemahnt, sondern eine ganze Reihe weiterer Blogs, abgemahnt wurde dabei nicht nur für das Schlangenkuchenbild sondern auch für viele weitere Bilder. Es scheint zumindest so, als wenn es eine Art Geschäftsmodell von HGM ist, nachträglich Bilder einzukaufen, die - unter anderem durch Blogger - berühmt geworden sind und dann eben diese Blogger auf Lizenzzahlungen zu verklagen. Die Geeksisters haben auch noch mehr Details zu der ganzen Sache.

Wie gesagt leistet getDigital für Geeksisters rechtliche Unterstützung und da wir das Vorgehen von HGM für ein Unding halten, haben wir uns entschieden, der Abmahnung nicht nachzugeben, sondern es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen. Diesen Blogbeitrag schreibe ich also gerade aus dem Auto auf dem Weg nach Hamburg, denn dort hat HGM geklagt (Hamburg ist bekannt dafür, recht Urheberrechtfreundlich zu entscheiden). In einem ähnlichen Fall gegen Ronny von Kraftfuttermischwerk hat HGM vor ein paar Tagen aber verloren, so dass unsere Chancen nicht schlecht stehen, aber so genau kann man das vor Gericht leider nie sagen. Natürlich berichten wir nach der Verhandlung hier von dem Ergebnis und auf unserem Twitter-Account werden wir auch ein wenig eher berichten (aber wohl leider nicht live, dafür sind wir zu wenige vor Ort).

Also, drückt uns die Daumen, die Gerichtsverhandlung beginnt um 9:20 Uhr. Falls noch jemand spontan zuschauen will: Die Verhandlung ist im Amtsgericht Hamburg, Sitzungssaal A019.

Update: Die mündliche Verhandlung ist inzwischen vorbei und es ist ziemlich gut gelaufen. Für HGM ist nur deren Anwältin da gewesen, wir waren insgesamt zu 5t (drei von uns, zwei Anwälte von uns und Thomas von Nicht spurlos). Begonnen hat es damit, dass der Richter erstmal mindestens 5 min lang erklärt hat, dass er noch weniger Chancen für HGM sieht als bei dem ja schon verlorenen Prozess vor dem Landgericht gegen Ronny vom Kraftfuttermischwerk. Das Landgericht hatte bereits bemängelt, dass HGM es nicht geschafft hat, schlüssig zu beweisen, wer wann genau welche Rechte an dem Bild hatte. Die Problematik ist nämlich, dass man eine sogenannte Aktivlegitimation braucht, um jemanden abmahnen zu können und die hat man nur, wenn man ein exklusives Recht an den Bildern übertragen bekommen hat. Der Richter sah die Darlegung der Rechtekette genauso wie das Landgericht als problematisch an und zusätzlich meinte er, dass wir ja vorgetragen hätten, dass Spiegel Online geschrieben hatte, dass sie das gleiche Bild von HGM für 25 EUR angeboten bekommen haben. Da HGM das nicht bestritten hat, sah der Richter keine Veranlassung, mehr als 50 EUR Lizenzkosten zu berechnen (ursprünglich hatte HGM ca. 800 EUR gefordert). Außerdem fand er es problematisch, dass die Fotografin das Bild bei Facebook gepostet hat, nachdem sie (angeblich) die Rechte abgegeben hatte. Damit hätte sie sich Schadensersatzpflichtig gemacht und dies legt ja zumindest nahe, dass irgendwas mit der Rechtekette nicht so ganz hinkommt. Damit war die Sache schonmal ziemlich gut gelaufen :) Die Anwältin von HGM hat dann auch eigentlich nicht viel gesagt, sondern nur nochmal ein Original einer Bestätigung von der Fotografin vorgelegt, dass die Rechtekette aber auch nicht weiter erklärt hat. Der Richter hat dann vorgeschlagen, dass HGM die Klage zurückzieht und wir darauf verzichten, dass HGM uns irgendwelche Kosten erstattet. Allein ein solcher "Vergleichsvorschlag" ist natürlich schon recht krass negativ für HGM, aber selbstverständlich ist es ziemlich unbefriedigend, wenn wir auf unseren Kosten sitzen bleiben. Der Richter ergänzte dann sogar noch, dass wir ja dann auch Stillschweigen vereinbaren könnten, was aber natürlich auf keinen Fall in Frage kommt und das habe ich dann auch so gesagt. Trotzdem wollte sich HGM in Ruhe überlegen, das Angebot des Richters anzunehmen, d.h. irgendwann einige Tage später. Wir haben dazu erstmal nur gesagt, dass wir uns auch mit unserem Anwalt beraten müssen. Damit war die Verhandlung auch fast schon vorbei, der Richter hat nur noch erklärt, dass er HGM noch die Chance gibt, erneut und schriftlich Beweise einzureichen, dass sie ausreichende Rechte hatten. Dafür hat er eine Frist bis zum 13. Juni gegeben und wenn bis dahin nichts substanzielles kommt, wird er die Klage abweisen und das bedeutet dann, dass HGM alle Kosten zu tragen hat, also auch einen Großteil unserer Anwaltskosten. Die Entscheidung wird er dann am 4. Juli verkündigen. Ich denke, dass es viel besser nicht hätte laufen können :) Vielen Dank nochmal an Thomas für die moralische Unterstützung vor Ort und natürlich an alle, die uns die Daumen gedrückt haben! So sollte es in Abmahnfällen immer laufen und man sieht, dass es sich lohnen kann, sich zu wehren!

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